SIHL PACHTREVIER 405
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Rechte & Pflichten

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Rechte & Pflichten

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Fischereivorschriften Revier 405

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  1. Die Bestimmung des Fischereigesetzes, Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung sind einzuhalten. Der Ethik-Kodex des Schweizerischen Fischereiverbandes (SFV) ist vollumfänglich einzuhalten.
  2. Das Angeln ist nur mit gültiger Fischereiberechtigung erlaubt.
  3. Fischereiberechtigung werden nur an Inhaber des SaNa oder gleichartiger ausländischer Unterweisungsbestätigung ausgestellt. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Gegenwart einer volljährigen Aufsichtsperson mit gültiger Fischereiberechtigung angeln.
  4. Das Sihl Revier 405 ist eine reine Fliegenstrecke und darf nur mit der Fliegenrute und Schonhaken (ohne Widerhaken) befischt werden. (Nymphen, Streamer und dgl.)
  5. Das Mindestmass für Bachforellen ist 32cm. Fische die das vorgeschriebene Mindestmass nicht erreichen, sind unverzüglich und mit Sorgfalt ins Wasser zurückzusetzen.
  6. Gefangene Regenbogenforellen haben kein Mindestmass und müssen entnommen werden!
  7. Die Fischereiberechtigung erlaubt ihrem Träger den Fang von 1 (einer) Forelle pro Tag. Äschen dürfen nicht entnommen werden. Für Barben und Alet gibt es keine Fangzahlbeschränkung.
  8. Filzsohlen sind verboten, da Parasiten und Krankheiten eingeschleppt werden können.
  9. Gefangene Fische müssen sofort in die Fangstatistik eingetragen werden.
  10. Auf Verlangen der Aufsichtsorgane ist jeder Fischer verpflichtet, sich auszuweisen sowie Fischereiberechtigung und gefangene Fische vorzuweisen.
  11. Feststellungen von Seuchen, Vergiftungen, Vandalen Akte usw. sind unverzüglich dem Pächter zu melden.
  12. Fischereiberechtigung müssen am Saisonende dem Pächter zugestellt werden.
  13. Der Fischereiberechtigungsinhaber ist für Schäden und Unfälle selbst verantwortlich. Die Pächter übernehmen keinerlei Haftung.
  14. Verstösse gegen die oben genannte Fischereiordnung führt zum Entzug der
    Fischerkarte. Eine Entschädigung gibt es nicht und eine Sperrung wird vorbehalten.
 

Die Pächter bitten alle Fischer unser Gewässer frei von Müll und Unrat zu halten. Naturschutz ist auch Sache der Fischer.


Petri Heil und schönen Fang wünschen Ihnen die Pächter.



Reinigung und Desinfektion von Angelgeräten und Utensilien
(einschliesslich Wathosen)

 
Allgemeines
Krankheitserreger können in feuchter Umgebung besser überleben als in trockener. Daher ist die Gefahr einer Übertragung durch schlecht oder langsam trocknende Gerätschaften (z.B. Stiefel mit Filzsohlen, Neopren, Unterfangnetze, geflochtene Schnüre) grösser
 
Sinn der Desinfektion
Die Desinfektion bezweckt die Vernichtung von Krankheitserregern. Sie hat sich auf alle Gegenstände zu erstrecken, die mit möglicherweise krankmachenden Erregern in Berührung gekommen sind, d.h. Stiefel, Angelgeräte, Unterfangnetze, Transportkisten, usw.
 
Grundsatz

Jeder Desinfektion muss eine gründliche Reinigung vorausgehen, sonst ist kein oder nur ein teilweiser Erfolg der Desinfektion zu erwarten. Schmutzstoffe aller Art verringern die Wirkung von Desinfektionsmitteln
 
Verfahren zum Abtöten von Erregern
Variante 1: Aus- bzw. Abtrocknen

  • Gut trocknende Gegenstände: trocken reiben und bei mindestens 25°C lagern
  • Schlecht trocknende Gegenstände: trocknen lassen und während mindestens 14 Tagen bei mindestens 25°C lagern
 
Variante 2: Hitze
  • Eintauchen der Gegenstände in Wasser von mehr als 60°C für 1 Minute
  • Eintauchen von Gegenständen in Wasser von mehr als 45°C für mind. 20 Minuten
 
Variante 3: Desinfektionsmittel (eine Auswahl)
Virkon S
(Kaliummonopersulfat; Pulver/Tabletten)
 
Bezugsort:
Arovet AG, Moosmattstr. 36, 8953 Dietikon,
044 391 69 86, order@arovet.ch
 
Zubereitung:
  • Für Oberflächen: Lösungen von 5 g pro Liter lauwarmes Wasser herstellen und auftragen
  • Für Bäder: 10 g pro Liter lauwarmes Wasser  
 
Vorgehen:
  • Alle zu desinfizierenden Oberflächen mit der VIRKON S - Lösung gut benetzen (mindestens 10 min. einwirken lassen); trocknen lassen; Metall nach der Desinfektion mit Wasser abspülen
  • Bäder: Geräte, Textilien während 10 Minuten in Bad einlegen
Besonderes:
  • Lösung ist über 7 Tage stabil (Farbindikator beachten) und wirkt auch bei tiefen Temperaturen  
Achtung:
  • Kontakt mit Augen vermeiden
 
Produkteinformationen unter
http://www.vetpharm.uzh.ch/reloader.htm?tpp/00000000/BZB0084-.htm?inhalt_c.htm
 
Desamar CIP oder Desamar K30
(Jodkomplex; Flüssigkeit)
Bezugsort:
Foodtech AG, Wermatswilerstrasse 8, 8610 Uster, 044 99 444 88, kontakt@foodtech.ch
 
Zubereitung:
Desinfektion von Ausrüstungsgegenständen mit 0.5
  • 1.5%, d.h. 50 – 150 ml Desamar CIP oder K30 / 10 l Wasser
Vorgehen:
  • Entweder Gegenstände in Bad einlegen (½ Stunde)
  • Oder gut besprühen
  • Oder mit getränktem Schwamm abwaschen
  • Nach der Desinfektion mit Wasser spülen
 
Besonderes:
  • Die Lösung kann mehrmals verwendet werden und wirkt auch bei tiefen Temperaturen
  • Metallgegenstände: Einwirkzeiten und Konzentrationen beachten (Korrosionsgefahr).
  • Kunststoffe und Gummi können sich mit der Zeit leicht braun verfärben
 
Achtung:
  • Augen- und Hautkontakt vermeiden, d.h. Handschuhe, Schutzbrille tragen
 
Produkteinformationen unter
http://drfsteffens.com/pdf/descip.pdf
http://drfsteffens.com/pdf/desk30.pdf

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Was musst Du tun, wenn Du eine Gewässerverschmutzung feststellst?


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Merkblatt Trockenheit



Datenschutzerklärung
Die Pachtgruppe des Sihl Revier 405 ist zur Ausübung der Fischerei, während der Pachtperiode, durch den Kanton Zürich , berechtigt.
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